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ForuM: Studie zu sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche und Diakonie

Ergebnisse werden veröffentlicht: Am Donnerstag, 25. Januar 2024 wurde eine umfassende, unabhängige Studie zum Thema sexualisierte Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie veröffentlicht. Ihr Titel lautet ForuM-Studie. ForuM steht für „Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“.

Darum geht es: Die ForuM-Studie wurde von der evangelischen Kirche mit ihren 20 Landeskirchen initiiert und finanziert. Sie untersucht einen Zeitraum von über 70 Jahren – von der Großeltern- über die Elterngeneration bis heute. Sexualisierte Gewalt ist weder ein alltägliches Thema noch ein alltägliches Geschehen. Der Gedanke, dass sie auch in kirchlichen Einrichtungen aller Konfessionen vorkommt, ist für uns unerträglich.

Die unabhängige Studie ForuM hat das Anliegen, eine neue systematische Grundlage für die institutionelle Aufarbeitung von Kirche und Diakonie zu legen. Sie hilft uns, Zusammenhänge besser zu verstehen, Risiken zu minimieren und alle, die in der Kirche und im Umfeld tätig sind, zu sensibilisieren.

Ansprechpersonen zum Thema sexualisierte Gewalt: Schon 2013 richtete die Nordkirche eine Koordinierungsstelle „Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ ein. 2020 gründete sich daraus die unabhängige „Stabsstelle Prävention – Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt der Nordkirche“ mit heute zehn Mitarbeitenden in Prävention, Intervention, Anerkennung und Aufarbeitung. Zudem gibt es ein Netz von Präventions- und Meldebeauftragten sowie Beratungsstäbe.

Weitere Informationen: Eine laufend aktualisierte Broschüre vermittelt Wissen darüber, was die Nordkirche tut, um sexualisierte Gewalt zu verhindern, Taten früh zu erkennen, zu stoppen und das erlittene Leid betroffener Menschen anzuerkennen. Mehr Information zur ForuM-Studie sowie zu Präventionsmaßnahmen sind zu finden unter www.kirche-gegen-sexualisierte-gewalt.de, www.nordkirche.de und www.forum-studie.de

Gesetzliche Pflicht: Schutzkonzepte für Kitas

Für Kitas ist das Thema sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten von Mitarbeitenden betriebserlaubnisrelevant und gemäß § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGB VIII normiert. Schutzkonzepte wurden von den betriebserlaubniserteilenden Stellen in den Kreisen und kreisfreien Städten eingefordert und überprüft. Jede Kindertageseinrichtung hat über ein Schutzkonzept zu verfügen, in welchem dargelegt ist, wie die Kinder in der Einrichtung präventiv vor Kindeswohlgefährdungen im häuslichen Kontext geschützt werden können. In § 47 SGB VIII werden die Meldepflichten der Träger einer Kindertageseinrichtung zu Ereignissen oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, in den Blick genommen.

Viele Evangelische Einrichtungen haben Schutzkonzepte erarbeitet und Verhaltenskodizes verabschiedet. Auf Trägerebene liegen Handlungsabläufe für Verdachtsfälle und konkrete Vorkommnisse vor oder es wurden Selbstverpflichtungserklärungen für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Ziel muss es sein, Kitas als sichere Orte für Kinder zu stärken und die Fachkräfte zu sensibilisieren und fachlich zu begleiten.

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