Diakonie begrüßt Bundestagsbeschluss zur Kinderbetreuung: Finanzierung und Qualität für unter Dreijährige muss gesichert werden
Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein und der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK) begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages, das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder deutlich auszubauen. Das erklärte Landespastorin Petra Thobaben am Freitag in Rendsburg. In Schleswig-Holstein werde zur Zeit gerade einmal für zwei Prozent der Kinder dieser Altersstufe eine Betreuung angeboten. Daher sei dieser Beschluss seit Jahren überfällig.
(Rendsburg, 29.10.2004) Das Diakonische Werk Schleswig-Holstein und der Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein e.V. (VEK) begrüßen den Beschluss des Deutschen Bundestages, das Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder deutlich auszubauen. Das erklärte Landespastorin Petra Thobaben am Freitag in Rendsburg. In Schleswig-Holstein werde zur Zeit gerade einmal für zwei Prozent der Kinder dieser Altersstufe eine Betreuung angeboten. Daher sei dieser Beschluss seit Jahren überfällig.
Das Diakonische Werk prüft darüber hinaus mit den kirchlichen Familienbildungsstätten, das Angebot individueller Betreuung für Kinder unter drei Jahren auszuweiten, zum Beispiel durch die Qualifizierung von Tagesmüttern.
VEK-Geschäftsführer Markus Potten wies darauf hin, das einige der insgesamt rund 600 evangelischen Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein über langjährige Erfahrungen mit Angeboten für Kinder unter drei Jahren verfügen.
Besonders von der Arbeit mit speziellen Familiengruppen können andere Einrichtungen profitieren. "Diese Erfahrungen lassen sich übertragen", so das Angebot Pottens.
Diakonisches Werk und VEK merken jedoch kritisch an, dass die Finanzierung eines erweiterten Angebots keineswegs gesichert sei. "Schon jetzt Einsparungen bei den Kommunen durch Hartz IV vorauszusagen und diese im Vorwege für neue Aufgaben zu verfrühstücken ist reichlich gewagt", sagte Thobaben. Der gleiche Hinweis der Kommunalen Landesverbände vom Donnerstag sei daher Ernst zu nehmen.
Andererseits sei seit 1992 mit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz bekannt, dass auch für Kinder unter drei Jahren weitere Angebote "nach Bedarf vorzuhalten sind". Von den Kommunen wurde jedoch nichts unternommen.
Diakonie und VEK bieten den kommunalen Landesverbänden Gespräche an, wie die Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes Angebot für Familien mit kleinen Kindern zu schaffen seien. Allerdings: Die Verpflichtung, jetzt ein breites Angebot für unter Dreijährige zu schaffen darf nicht dazu führen, die Qualität der bestehenden Kindertageseinrichtungen einzuschränken.